Zahnmedizinischen Fachangestellten

Allgemeines

Ausbildungsdauer3 Jahre *)
BerufsschulbesuchTeilzeitunterricht als Einzeltagesunterricht
Schulsprengel Stadt und Landkreis Bamberg, Landkreis Lichtenfels, Landkreis Forchheim
*) Verkürzungen sind in Absprache mit der BLZK (Bayerische Landeszahnärztekammer) auf bis zu 2 Jahre möglich.

Lernorte – Organisation

Die Ausbildung findet in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb statt. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen gelegt, die im Betrieb praktisch umgesetzt werden. Der Berufsschulunterricht findet im 1. Ausbildungsjahr an zwei Tagen pro Woche, im 2. und 3. Ausbildungsjahr an einem Tag pro Woche statt.

Lehrplan

Der aktuelle Lehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte kann über das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung München heruntergeladen werden.

Stundentafel

FächerJgst. 10
1,5 Tage
Jgst. 11
1 Tag
Jgst. 12
1 Tag
Religion111
Deutsch111
Politik und Gesellschaft111
Englisch11
Praxis- und Verwaltungsprozesse322
Gesundheitsschutz212
Behandlungsassistenz422
Gesamt1399

Für das Fach Englisch gilt der Lehrplan für die Berufsschule „Englisch für kaufmännische und verwaltende Berufe“.

Prüfung der Zahnärztekammer für Zahnmedizinische Fachangestellte (= neue Ausbildungsordnung; betrifft Ausbildungsverträge mit Ausbildungsbeginn ab dem 01.09.2022)

Bereits nach 18 Monaten Ausbildungszeit findet der erste Teil der Abschlussprüfung statt. Der zweite Teil der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.

PrüfungsbereichDauerPrüfungsverfahrenGewichtung
Teil 1 Hygienemaßnahmen, Aufbereitung von Medizinprodukten60 Min.Schriftliche Prüfung25%
Empfangen und Aufnehmen von Patienten60 Min.Schriftliche Prüfung10%
Teil 2 Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen60 Min.Arbeitsaufgabe und
Fachgespräch
30%
Organisieren von Verwaltungsprozessen und Abrechnung von Leistungen120 Min. Schriftliche Prüfung25%
Wirtschafts- und Sozialkunde60 Min.Schriftliche Prüfung10%

Bestehen:
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind:

1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, 2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, 3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“

Die obigen Angaben zu Prüfungen sind ohne Gewähr.


Ansprechpartnerin

OStRin Jutta Krefft

    *Plichtfelder