Allgemeines
Ausbildungsdauer | 3 Jahre *) |
Berufsschulbesuch | Teilzeitunterricht als Einzeltagesunterricht |
Schulsprengel | Stadt und Landkreis Bamberg, Landkreis Lichtenfels, Landkreis Forchheim |
Lernorte – Organisation
Die Ausbildung findet in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb statt. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen gelegt, die im Betrieb praktisch umgesetzt werden. Der Berufsschulunterricht findet im 1. Ausbildungsjahr an zwei Tagen pro Woche, im 2. und 3. Ausbildungsjahr an einem Tag pro Woche statt.
Lehrplan
Der aktuelle Lehrplan für den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte kann über das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung München heruntergeladen werden.
Stundentafel
Fächer | Jgst. 10 1,5 Tage | Jgst. 11 1 Tag | Jgst. 12 1 Tag |
---|---|---|---|
Religion | 1 | 1 | 1 |
Deutsch | 1 | 1 | 1 |
Politik und Gesellschaft | 1 | 1 | 1 |
Englisch | 1 | 1 | – |
Praxis- und Verwaltungsprozesse | 3 | 2 | 2 |
Gesundheitsschutz | 2 | 1 | 2 |
Behandlungsassistenz | 4 | 2 | 2 |
Gesamt | 13 | 9 | 9 |
Für das Fach Englisch gilt der Lehrplan für die Berufsschule „Englisch für kaufmännische und verwaltende Berufe“.
Kammerprüfung
Prüfung der Zahnärztekammer für Zahnmedizinische Fachangestellte (= neue Ausbildungsordnung; betrifft Ausbildungsverträge mit Ausbildungsbeginn ab dem 01.09.2022)
Bereits nach 18 Monaten Ausbildungszeit findet der erste Teil der Abschlussprüfung statt. Der zweite Teil der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Prüfungsbereich | Dauer | Prüfungsverfahren | Gewichtung | |
---|---|---|---|---|
Teil 1 | Hygienemaßnahmen, Aufbereitung von Medizinprodukten | 60 Min. | Schriftliche Prüfung | 25% |
Empfangen und Aufnehmen von Patienten | 60 Min. | Schriftliche Prüfung | 10% | |
Teil 2 | Assistieren bei und Dokumentieren von zahnärztlichen Maßnahmen | 60 Min. | Arbeitsaufgabe und Fachgespräch | 30% |
Organisieren von Verwaltungsprozessen und Abrechnung von Leistungen | 120 Min. | Schriftliche Prüfung | 25% | |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Min. | Schriftliche Prüfung | 10% |
Bestehen:
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 17 – wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, 2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, 3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
Die obigen Angaben zu Prüfungen sind ohne Gewähr.
Ansprechpartnerin
OStRin Jutta Krefft