Wohnheimunterbringung

Frhr. v. Aufsees´sches StudienseminarAufseßstr. 2, 96049 Bamberg, Tel.: 0951 51926-0, Fax: 0951 51926-21

Wer hat Anspruch auf Wohnheimunterbringung?

Einen Anspruch auf Unterbringung in einem Wohnheim haben Schülerinnen und Schüler,

  • bei denen die schulbedingte Abwesenheit von zu Hause bei Benützung regelmäßig fahrender Verkehrsmittel mehr als zwölf Stunden oder
  • die benötigte Zeit für das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnort und Berufsschule (hin und zurück) mehr als drei Stunden beträgt.

Was muss bei der Beantragung auf Wohnheimunterbringung beachtet werden?

  • Der Antrag auf Heimunterbringung muss spätestens bis 25. Juli gestellt werden, da sonst eine Unterbringung nicht gewährleistet werden kann.
  • Bitte geben Sie diesen Antrag vollständig ausgefüllt rechtzeitig im Sekretariat der Staatlichen Berufsschule III Business School ab.
  • Unvollständig ausgefüllte und verspätet abgegebene Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Wird der beantragte und zugewiesene Wohnheimplatz von Ihnen ohne entsprechende schriftliche Abmeldung und ohne zwingenden Grund nicht angenommen, so sind Sie für die entstehenden Wohnheimkosten schadenersatzpflichtig!
  • Sollten Sie Ihren zugewiesenen Wohnheimplatz nicht mehr benötigen, müssen Sie sich rechtzeitig an der Schule und im Wohnheim abmelden. Dies gilt auch bei Krankmeldungen!

Wie sind die Regelungen zur Kostenübernahme für die Wohnheimunterbringung?

  • Die für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei der Unterbringung im Wohnheim entstehenden Kosten sind abzüglich des angemessenen Eigenanteils an den Kosten für die Verpflegung vom Aufwandsträger dem Heimträger zu ersetzen. Der Heimträger hat den von den Berufsschülern zu leistenden Eigenanteil nach § 8 Abs. 5 AVBaySchFG zu erheben.
  • Für Sie verbleibt derzeit ein Eigenanteil an Verpflegungskosten in Höhe von 5,10 € je Verpflegungstag, der direkt im Heim am Anreisetag der jeweiligen Blockwoche in bar zu entrichten ist.

Was ist noch zu beachten?

  • Der Antrag auf Heimunterbringung muss jedes Schuljahr neu und direkt über das Sekretariat der Staatlichen Berufsschule III Bamberg Business School beantragt werden.
  • Sie müssen sich an die Hausordnung des Wohnheims halten! Bei groben Verstößen müssen Sie mit dem Ausschluss von der Wohnheimunterbringung rechnen.

Anreise Wohnheim und Verpflegung

  • Die Anreise ist am Sonntag von 18:00 Uhr bis spätestens 20:00 Uhr bzw. am Abend vor dem Schultag gewünscht. Die Vollverpflegung (Frühstück, Pausensnack, Mittag- und Abendessen) ist bei der Unterbringung inklusive.

In welchem Wohnheim werde ich untergebracht?

  • Freiherr-von-Aufsees‘sches Studienseminar, Aufseesianum, Aufseßstraße 2, 96049 Bamberg
  • Einen Anspruch auf einen Wohnheimplatz in einem ganz bestimmten Wohnheim haben Sie nicht.